Über die SHG

Seit dem 10.03.2017 sind durch eine Gesetzesänderung (§ 31 Abs.6 SGB-V) Cannabisblüten  und auf Cannabis basierende Arzneimittel verschreibungsfähig sowie auch durch die GKV als Kassenleistung erstattungsfähig.

Die Selbsthilfegruppe  Cannabis als Medizin Köln / Rheinland richtet sich an Menschen, die gesundheitlich von Cannabinoiden profitieren können bzw. darauf angewiesen sind.  

Ziele:

  • Treffen im Rahmen der Selbsthilfegruppe die zu regelmäßigen Terminen einen Austausch von Erfahrungswerten zwischen Patienten gewährleistet.

  • Hilfe beim Einstieg einer cannabinoiden Therapie durch Peer-Beratung eines erfahrenen Patienten (Hilfe bei Dosisfindung, Auswahl der richtigen Genetiken, Anwendungsform. Nutzung von medizinischen Hilfsmitteln wie Vaporisatoren etc.)

  • Allgemeine sachliche Aufklärung zum Thema Cannabis als Medizin durch Themenabende / Infoveranstaltungen

  • Fachliche Aufklärung und Beratung zu sozialrechtlichen belangen zum Thema Cannabis als Medizin in Hinblick auf die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Krankenkassen, Beantragung medizinischer Hilfsmittel  oder auch juristische Fragen zum Thema Führerschein etc.

  • Aufbau eines regionalen Ärztenetzwerk  von Ärzten, die sich mit dem Thema Cannabis als Medizin beschäftigen und bereit sind Patienten nach ärztlicher Begutachtung und vorliegender Indikation mit Cannabis zu behandeln.

  • Unterstützung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für medizinisches Fachpersonal zum Thema Cannabis als Medizin.

  • Stärkung der Patientenrechte durch Öffentlichkeitsarbeit und politische Petition zum Thema

  • Die SHG setzt im Rahmen des Gesetzestext nach § 31 Abs. 6 SGB-V für die Patientenrechte ein.

Die Selbsthilfegruppe  Cannabis als Medizin  distanziert sich von Themen um die Legalisierung von Cannabis, Drogen, Sucht, oder andere Themen sowie aktivistische Aktivitäten zur Legalisierung. Auch wünschen wir bei unseren Aktivitäten keine (Drogen-)politische Missionierung. Es geht bei den Themen der Selbsthilfegruppe rein um die medizinische Verwendung von Cannabisblüten oder auf Cannabis basierenden Medikamenten und deren unmittelbaren Folge-Thematiken.

Die SHG befürwortet jedoch Cannabis als Substitut, da Cannabis unserer Ansicht nach hier als Medikament eingesetzt wird und ärztlich verordnet wird.

Die SHG arbeitet nach den aktuellen rechtlichen Bestimmungen nach § 31 Abs.6 SGB-V. Die SHG erhebt keine weiteren politischen Forderungen / Ziele die über die aktuelle gesetzlich verabschiedete Rechtslage hinaus gehen und distanziert sich von anderen Patientenvereinigungen die z.B. den Eigenanbau oder weitere Gesetzesänderungen zur Legalisierung fordern.

Den Eigenanbau lehnen wir ab da Cannabis im Rahmen der Gesetzeslage im SGB-V als klare Kassendienstleistung definiert wurde und viele Patienten die es benötigen nicht in der Lage sind aus finanziellen oder Handwerklichen Fähigkeiten Cannabis anzubauen welches annähernd einen medizinischen Standart erreicht. Auch wäre die Versorgungslage bei einen Ernteausfall nicht gegeben.  

Personen die lediglich Ihren Freizeitkonsum durch eine medizinische Nutzung legitimieren möchten, sind aus Respekt gegenüber den Patienten, nicht erwünscht. Auch können Personen an der Teilnahme der SHG  ausgeschlossen werden, die öffentlich gegen die Verhaltensregeln für die medizinische Nutzung verstoßen oder die Einnahme ihrer cannabinoiden Medikamenten provokativ zur Schau stellen.