Hinweis für Inhaber einer Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 BtMG

Liebe Mitpatienten,

wir, die Initiatoren der Selbsthilfegruppe “Cannabis als Medizin Köln / Rheinland“, möchten gerne mit Ihnen in Kontakt kommen.

Unsere Arbeit soll sich am Anfang vor allem an Patienten richten, die bereits eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG innehalten und/oder bereits einen Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme mit Ihrem Arzt nach § 31 Abs. 6 SGB V gestellt haben – oder kurz davor sind.

Hintergrund ist, dass wir gemeinsam die derzeitigen Probleme, einen Arzt zu finden, der einen Antrag nach §31 Abs. 6 SGB V unterstützt oder die Probleme die derzeit bei einer Kostenübernahme Prüfung seitens der Krankenkasse entstehen, gemeinsam zu besprechen, zu analysieren um uns auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen.

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