Selbsthilfetreffen am 11.06.2017 um 14:00 Uhr

Die Selbsthilfegruppe Cannabis als Medizin trifft sich am 11.06.2017 um 14:00 Uhr.

Das Treffen richtet sich speziell an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs.2 BtMG sowie Patienten die einen bereits einen Antrag nach § 31 Abs.6 SGB-V an die Krankenkasse gestellt haben bzw. kurz davor sind diesen mit ärztlicher Unterstützung einzureichen.

Das Treffen soll dazu dienen, derzeitige Probleme bei der Antragstellung zu analysieren sowie Patienten untereinander zu vernetzen. Auch werden wir Zeit haben auf Einzelfälle einzugehen, daher gibt es eine Begrenzung für das Treffen auf max. 10 Personen.

Um Anmeldung unter koeln@cannabis-selbsthilfe.de wird gebeten.

Das Treffen findet in den Räumlichkeiten  der Selbsthilfekontaktstelle Köln statt. Diese sind von der Haltestelle Neumarkt in ca. 4 Minuten Fußweg erreichbar.

Adresse:
Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln
Marsilstein 4-6
50676 Köln

Eine Wegbeschreibung findet sich hier

Infos zu den ersten Terminen

Seit dem 10.03.2017 ist Cannabis in Form von Extrakten, Fertigarzneimittel und Blüten Rezeptfähig.

Die Selbsthilfegruppe hat bereits Ihre Arbeit aufgenommen, wenn Sie über die nächsten Treffen informiert werden möchten, tragen Sie sich bitte mit im folgenden Formular mit ihrer Email ein. Wir werden als bald weitere Informationen versenden und auf der Homepage bekannt geben.

Sie erreichen die Selbsthilfegruppe über die Selbsthilfe-Kontaktstelle des paritätischen Wohlfahrtsverband:

Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln
Marsilstein 4-6
50676 Köln

Telefonische Information und Beratung zu Selbsthilfegruppen:
0221 / 95 15 42 – 16
Montag 9.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.30 Uhr

Hinweis für Inhaber einer Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 BtMG

Liebe Mitpatienten,

wir, die Initiatoren der Selbsthilfegruppe “Cannabis als Medizin Köln / Rheinland“, möchten gerne mit Ihnen in Kontakt kommen.

Unsere Arbeit soll sich am Anfang vor allem an Patienten richten, die bereits eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG innehalten und/oder bereits einen Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme mit Ihrem Arzt nach § 31 Abs. 6 SGB V gestellt haben – oder kurz davor sind.

Hintergrund ist, dass wir gemeinsam die derzeitigen Probleme, einen Arzt zu finden, der einen Antrag nach §31 Abs. 6 SGB V unterstützt oder die Probleme die derzeit bei einer Kostenübernahme Prüfung seitens der Krankenkasse entstehen, gemeinsam zu besprechen, zu analysieren um uns auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen.

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